Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verkauf der Wohnung".
Von wem erhält der Mieter nach einem Vermieterwechsel bedingt durch den Verkauf der Wohnung die Kaution zurück?
Wechselt der Eigentümer der Wohnung, bleibt das Mietverhältnis mit dem neuen Vermieter bestehen. Von ihm kann der Mieter die Kaution zurück verlangen, selbst dann, wenn der neue Vermieter die Kaution gar nicht erhalten hat. Ist vom neuen Vermieter die Kaution nicht zu bekommen, weil er zahlungsunfähig (insolvent) ist und das Geld nicht auf einem Sonderkonto angelegt ist, kann sich der Mieter an den alten Vermieter halten. Dieser muss in diesem Fall die Kaution bezahlen.
Was geschieht bei Tod des Vermieters mit dem Mietverhältnis?
Durch den Tod des Vermieters wird das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Die Erben treten als Vermieter in das Mietverhältnis ein. Fordern die Erben die Miete, kann der Mieter verlangen, dass ihm die Berechtigung dafür durch Vorlage eines Erbscheins nachgewiesen wird. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch die Erben ist nur möglich, wenn sie einen nach dem Gesetz anerkannten Kündigungsgrund, wie zum Beispiel Eigenbedarf, geltend machen.