Kündigung der Mietwohnung - Kurz & Knapp
Für Mieter
Form und Frist: schriftlich, 3 Monate
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, E-Mail oder Fax reichen nicht. Auf dem Schreiben muss Ihre Unterschrift sein, und zwar die von allen Mietern.
Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten. Diese ist für Mieter immer gleich (sofern der Mietvertrag nach dem September 2001 geschlossen wurde), nämlich 3 Monate.
Der Monat, in dem die Kündigung zugeht, zählt dabei nur mit, wenn der Zugang spätestens am 3. Werktag ist. Es zählen dabei Sonntag oder Feiertage nicht, aber Samstag ist ein Werktag.
Sie müssen den fristgerechten Zugang der Kündigung notfalls nachweisen können. Nutzen Sie also am Besten ein Einwurf-Einschreiben oder beauftragen Sie einen Boten.
Kein Kündigungsgrund
Als Mieter können Sie ohne Grund fristgerecht kündigen.
Fristlose Kündigung
Fristlos kündigen können Mieter nur, wenn ein besonders gravierender Grund dafür vorliegt, zum Beispiel Gesundheitsgefahr durch Schimmel.
Abwehr Kündigung
Sie können einer Kündigung widersprechen, wenn Ihr Auszug für Sie eine besondere Härte bedeuten würde.
Für Vermieter
Form und Frist: schriftlich, Frist gestaffelt 3, 6 oder 9 Monate
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, E-Mail oder Fax reichen nicht. Auf dem Schreiben muss Ihre Unterschrift sein, und zwar die von allen Vermietern.
Für Vermieter ist die Kündigungsfrist gestaffelt nach der Dauer der Mietzeit. Die Frist beträgt 3, 6 oder 9 Monate.
Der Monat, in dem die Kündigung zugeht, zählt dabei nur mit, wenn der Zugang spätestens am 3. Werktag ist. Es zählen dabei Sonntag oder Feiertage nicht, aber Samstag ist ein Werktag.
Sie müssen den fristgerechten Zugang der Kündigung notfalls nachweisen können. Nutzen Sie also am Besten ein Einwurf-Einschreiben oder beauftragen Sie einen Boten.
Kündigungsgründe: Eigenbedarf, Vertragsverletzung, Verwertung
Als Vermieter müssen Sie einen Grund haben und den auch nachprüfbar in der Kündigung erläutern. Nur wenn Sie eine Einliegerwohnung vermieten, können Sie als Vermieter ohne Begründung kündigen, dafür mit längerer Frist.
Es gibt folgende Kündigungsgründe: Eigenbedarf, schwere Vertragsverletzung, angemessene Verwertung.
Zum Eigenbedarf: Sie benötigen die Wohnung für sich, auch geschäftlich, oder nahe Angehörige. Das darf bei Vertragsschluss noch nicht absehbar gewesen sein und die Wohnung muss für die beabsichtigte Nutzung angemessen sein. Im Härtefall kann der Mieter widersprechen. Nicht mehr zwingend müssen Sie eine freie Ersatzwohnung anbieten, die Ihnen auch gehört.
Wenn er nur vorgeschoben wird, und das raus kommt, droht Schadenersatz.
Zur schweren Vertragsverletzung: Darunter fällt vor allem der Zahlungsverzug und Störung des Hausfriedens. Oft ist vorher eine Abmahnung nötig,
Zur angemessenen Verwertung: Das ist nur eingeschränkt möglich, wenn Sie als Vermieter ansonsten an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie gehindert sind und dadurch erhebliche Nachteile erleiden.
Fristlose Kündigung
Sie können nur in Ausnahmefällen fristlos kündigen, zum Beispiel andauernder und erheblicher Zahlungsverzug.