Pfändung von Lohnforderungen und Bankguthaben
Lesetipp:
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Ihr Schuldner hat einen Job mit regelmäßigen Einkünften oder gespartes Geld auf der Bank? Dann können Sie eine Lohn- oder Kontopfändung versuchen. Die sogenannte Forderungsvollstreckung ist heute die häufigste Form der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen.
Bei der Lohnpfändung weist das Vollstreckungsgericht den Arbeitgeber an, den pfändbaren Teil des Lohns an Sie als Gläubiger statt an den Schuldner auszuzahlen. Bei der Kontopfändung wird der Anspruch Ihres Schuldners gegen die Bank gepfändet und an Sie zur Einziehung überwiesen.
Voraussetzung ist jeweils Ihr Antrag an das Vollstreckungsgericht auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Wie Sie die Vollstreckung in die Wege leiten
Der einfachste Weg führt über das Internet. Es gibt dort
amtlich vorgeschriebene Formulare zum Herunterladen.
Formularzwang
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (www.bmjv.de), dort auf Formulare, dann auf Anträge zum Pfändungsrecht (https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html). Es gibt dort zwei Formulare mit dem Titel „Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ als ausfüllbare PDF-Dateien. Wählen Sie zwischen dem Formular „wegen einfacher Geldforderungen“ und dem Formular „wegen Unterhaltsforderungen“ aus.
Tipp
Alternativ finden Sie das Formular auch auf anderen Internetseiten: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/gewoehnliche_geldforderungen.pdf
Sie können das Formular auf Ihrem Computer speichern und dann mit der Eingabe starten. Nun folgen mehrere Schritte, in denen Sie Fragen beantworten müssen.
Tipp
Ohne juristische Hilfe das Formular korrekt auszufüllen, ist nicht einfach. Bitten Sie jemanden um Unterstützung, der sich mit Zwangsvollstreckung auskennt.
Nachdem Sie alle Daten ausgefüllt haben, klicken Sie auf der Seite „Drucken“ an. Dann starten Sie den Ausdruck über das Drucker-Symbol des PDF-Readers.
Sie unterschreiben das Deckblatt. Fügen Sie die Vollstreckungsunterlagen (Titel, Klausel, Zustellungsnachweis) bei. Dann schicken Sie den Antrag auf dem Postweg an das Vollstreckungsgericht.
Tipp
Zuständig ist das für den Wohnsitz Ihres Schuldners zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Für die Gerichtskosten besteht Vorschusspflicht (20 Euro).
Zusatzhinweis:
Wenn Sie auf das Ausdrucken und Verschicken per Post verzichten wollen, ist auch eine elektronische Übermittlung des Antrags möglich. Daran werden aber aus Sicherheitsgründen besondere Anforderungen gestellt (z.B. digitale Signatur, Verschlüsselung der Daten). Erkundigen Sie sich, ob an dem zuständigen Vollstreckungsgericht dieser Weg schon bereit steht.
Wie die Vollstreckung abläuft
Verfahren der Lohnpfändung
Die Lohnpfändung setzt direkt beim Arbeitgeber an. Das Vollstreckungsgericht schickt ihm einen Bescheid mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB). Dieses Schreiben hat zum Inhalt, dass die Lohnforderung Ihres Schuldners in Höhe eines bestimmten Betrages gepfändet und Ihnen als Gläubiger zur Einziehung überwiesen wird. Ab diesem Zeitpunkt darf der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts nicht mehr an Ihren Schuldner bezahlen.
Der Arbeitgeber hat den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners zu berechnen. Dieser Teil wird an Sie überwiesen.
Berechnung des pfändbaren Betrags
Bestimmte Teile des Netto-Arbeitseinkommens sind nicht pfändbar. Zweck ist, dass dem Schuldner noch genug Geld bleibt, um seine Grundbedürfnisse zu befriedigen.
Tipp
D.A.S Rechtsschutzkunden der ERGO können sich zum Thema Pfändungsfreigrenzen in folgendem Merkblatt detailliert informieren: Pfändungsfreigrenzen
Wie die Kontopfändung abläuft
Bei der Kontopfändung wird der Anspruch Ihres Schuldners gegen die Bank gepfändet und an Sie zur Einziehung überwiesen.
Erlässt das Vollstreckungsgericht einen derartigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, ist Ihrem Schuldner der Geldhahn zunächst zugedreht. Er kann über sein Konto nicht mehr verfügen und eingehende Gelder werden an Sie weitergeleitet.
Was ist ein P-Konto?
Schutz für Ihren Schuldner bietet ihm ein P-Konto. Auf diesem Pfändungsschutzkonto ist ein monatlicher Freibetrag unantastbar.
Bis zu diesem Betrag kann Ihr Schuldner trotz Pfändung weiter Geld abheben und Überweisungen tätigen.
Die Kosten der Forderungsvollstreckung
Die Gebühr für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beträgt 20 Euro.