Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Beschwerde

Mängelanzeige und Abhilfe

7.03.2019

... letzte Chance für den Reiseveranstalter

Sind Sie mit Ihrer Pauschalreise unzufrieden, haben Sie gegenüber dem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Abhilfe - also auf die Beseitigung des Mangels. Dies setzt indessen zweierlei voraus:

Mängelanzeige

und

Abhilfeverlangen

Haben Sie einen Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Abhilfe, so beachten Sie noch folgendes: Wer ist zu informieren? Vertragspartner ist allein Ihr Reiseveranstalter. Unterhält er eine Reiseleitung vor Ort, können Sie sich an diese wenden. Andernfalls verständigen Sie ihn per Telefax am Firmensitz. Ob die Mängelanzeige auch gegenüber dem einzelnen Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft usw.) abgegeben werden kann, ist umstritten und wird von den Gerichten uneinheitlich beurteilt. Es ist daher dringend zu empfehlen, wie oben beschrieben vorzugehen. Wie ist zu informieren? Für eine Mängelanzeige gibt es keine bestimmte Form, selbst wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart ist. Zu empfehlen ist aber schon aus beweisrechtlichen Gründen, die Mängel schriftlich vorzulegen. Einerseits können Sie den festgestellten Mangel anzeigen: "Die Nachttischlampe ist defekt." Andererseits können Sie aber auch direkt darum bitten, dass der Mangel beseitigt wird, also Abhilfe verlangen: "Bitte reparieren sie die Nachttischlampe. Das Ziel scheint zunächst einmal das gleiche zu sein, ein mangelfreier Urlaub. Sie haben es sicher schon gemerkt: in dem Abhilfeverlangen ist die Mängelbeseitigung bereits enthalten. Aber ganz wichtig ist: Sie benötigen die ausdrückliche Mängelanzeige, um später den Reisepreis mindern zu können. Ist es Ihnen also gleichgültig, ob die Nachttischlampe defekt ist oder nicht, weil es vielleicht abends sehr lange hell ist, dann reicht eine einfache Mängelanzeige. Sie können dann später möglicherweise den Reisepreis noch entsprechend mindern. Wird der Mangel jedoch sogleich behoben, sieht es für Sie mit den Minderungsansprüchen schlecht aus, aber dafür haben Sie eine hell leuchtende Nachttischlampe. Wann ist zu informieren? Tragen Sie Ihre Beanstandungen so schnell wie möglich vor. Sonst könnte der Verdacht aufkommen, dass Sie sich mit dem Reisemangel längst abgefunden haben. Und das könnte Ihre Gewährleistungsansprüche gefährden. Der Reiseveranstalter kann jedoch Abhilfe verweigern, wenn zwischen erforderlichem Aufwand und angestrebtem Ergebnis ein auffälliges Missverhältnis besteht. Dann bleibt Ihnen bei korrekter Mängelanzeige immer noch die Möglichkeit, den Reisepreis später zu mindern.

Anders sieht es aber aus, wenn der Reiseveranstalter es unterlassen hat, in der Reisebestätigung oder durch Verweisung in das Reiseprospekt ausdrücklich auf die Obliegenheit zur Mängelanzeige hinzuweisen, Urteil des BGH vom 21.02.2017, Az. X ZR 49/16. Dann würde den Reisenden bei einer unterlassenen Mängelanzeige kein Verschulden treffen, urteilte das Gericht.

Hier finden Sie ein vorformuliertes Musterschreibenfür die Mängelanzeige vor Ort bei einer Reiseänderung. 

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Müll am Strand

Minderung, Schadensersatz und Erstattung

Minderung des Reisepreises

7.03.2019

Minderung des Reisepreises: Wenn sich Ihre Urlaubsträume nicht erfüllen. Was zu beachten ist und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Sonnenliege

Minderung, Schadensersatz und Erstattung

Schadensersatz wegen Schlechterfüllung

7.03.2019

Schadensersatz für Ihren misslungenen Urlaub: Wenn sich Ihre Urlaubsträume in Luft auflösen. Welche Bedingungen für einen Anspruch auf Schadensersatz erfüllt sein müssen.

Strassensperrung

Reisemängel

Reisemängel: Einige Beispiele

7.03.2019

Hier finden Sie eine Auflistung verschiedener Reisemängel rund um Ihren Urlaub. Was ist erheblich und was unerheblich?

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei