Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Nutzungsausfallentschädigung".
Bei Verzicht auf einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur Ihres Fahrzeuges zahlt die gegnerische Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung. Sie erhalten quasi eine Entschädigung für Ihre mangelnde Mobilität.
Wenn das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, weil Sie wegen der beim Unfall erlittenen Verletzungen nicht fähig sind, zu fahren, Sie ohnehin auf eine mehrere Wochen dauernde Urlaubsreise gehen wollten oder einen Zweitwagen haben, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Bei einem sehr alten Fahrzeug (über 10 Jahre) könnte die Haftpflichtversicherung darauf bestehen, keinen Nutzungsausfall, sondern nur die Vorhaltekosten zu erstatten.
Dies ergibt sich aus speziellen Tabellen, in denen die einzelnen Fahrzeugtypen nach Klassen, Alter und Ausstattung geordnet sind. Der Tagessatz liegt je nach Fahrzeugtyp ungefähr zwischen 27 Euro (Gruppe A) und 99 Euro (Gruppe L).
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