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Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Nutzungsausfallentschädigung".

Was bekomme ich dafür, dass ich eigentlich stolzer Autobesitzer bin, der jederzeit seinen geliebten fahrbaren Untersatz zur freien Verfügung hat, aber nun während der Reparatur auf diesen Luxus verzichten muss?

Bei Verzicht auf einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur Ihres Fahrzeuges zahlt die gegnerische Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung. Sie erhalten quasi eine Entschädigung für Ihre mangelnde Mobilität.

Unter welchen Bedingungen wird die Nutzungsausfallentschädigung nicht gezahlt?

Wenn das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, weil Sie wegen der beim Unfall erlittenen Verletzungen nicht fähig sind, zu fahren, Sie ohnehin auf eine mehrere Wochen dauernde Urlaubsreise gehen wollten oder einen Zweitwagen haben, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Besteht immer Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn der Geschädigte auf einen Leihwagen verzichtet?

Bei einem sehr alten Fahrzeug (über 10 Jahre) könnte die Haftpflichtversicherung darauf bestehen, keinen Nutzungsausfall, sondern nur die Vorhaltekosten zu erstatten.

Wie hoch ist der Tagessatz der Nutzungsausfallentschädigung?

Dies ergibt sich aus speziellen Tabellen, in denen die einzelnen Fahrzeugtypen nach Klassen, Alter und Ausstattung geordnet sind. Der Tagessatz liegt je nach Fahrzeugtyp ungefähr zwischen 27 Euro (Gruppe A) und 99 Euro (Gruppe L).

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei