... gefragt, gesagt, geläutert
Wieder brüten Sie über Fragebögen. Schildern müssen Sie in der psychologischen Untersuchung Ihre familiäre und berufliche Situation. Richten Sie sich außerdem auf Bekenntnisse zu Ihrem Trinkverhalten ein. Hat der Psychologe das Gefühl, dass Ihnen der Kater danach lieber ist als Ihre Fahrerlaubnis, haben Sie verloren.
Die Reaktionskontrolle: Geschwindigkeit ist keine Hexerei!
Sie sollen auf Wahrnehmungsgeschick, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit geprüft werden. Meist setzen die Prüfer dazu Tests ein, die Sie an Computerspiele erinnern werden. Kein Grund zur Nervosität!
Die Tests beginnen auf einfacher Stufe und steigern sich auf höchstes Niveau. Doch erwarten die Gutachter von Ihnen keine Meisterleistung in Form einer fehlerfreien Darbietung. Die ist ohnehin nicht zu erreichen.
Das Psychologengespräch: Trocken statt trunken?
Wichtigster Teil der Untersuchung ist das Gespräch mit dem Psychologen. Hier nützen Ihnen Leberwerte im Traumbereich und Spitzenergebnisse im Reaktionstest wenig. Hat er nämlich den Eindruck, dass Sie auch in Zukunft unter Alkoholeinfluss ein Auto fahren werden, fällt das Gutachten negativ aus.
Rechnen Sie damit, dass der Psychologe auf Sie gut vorbereitet ist. Ihm liegen die ausgefüllten Fragebögen bereits vor, vermutlich auch die mit der Trunkenheitsfahrt verbundenen Gerichtsakten und Ihr Führerscheinvorgang. Sie werden sich von ihm durchleuchtet fühlen.
Akzeptieren Sie das und stehen Sie zu Ihrer Alkoholkarriere.
Auf folgendes kommt es an:
- Bleiben Sie bei der Wahrheit und bestreiten Sie nicht, was der Psychologe sowieso schon weiß.
- Zeigen Sie Einsicht und Selbstkritik in Hinblick auf Ihr Fehlverhalten.
- Ihre Verhaltensänderung muss überzeugend und von Dauer sein.
- Lassen Sie den Psychologen erkennen, dass Ihnen die Wirkung Ihres Alkoholkonsums nicht nur aus dem Selbstversuch, sondern durch theoretisch erlangten Wissenszuwachs geläufig ist.
Wichtige Vorschriften:
Anlage 4a FeV Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten